Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Auftragserteilung und Bezahlung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, muss man eine Auftragserteilung unterschreiben. Die Zahlung ist spätestens 28 Tage(4 Wochen) vor Reiseantritt fällig. Wir behalten uns das Recht vor, Kunden bei fehlender Zahlung auszuschließen.
2.Leistungen
Umfang und Art der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Reiseausschreibung mit dem zur betreffenden Reise gehörenden Detailprogramm in Verbindung.
Nicht im Reisepreis enthaltende Kosten:
Internationale Flugtickets für Einreise und Ausreise.
Visumskosten, Gepäckübergewicht, Trinkgeld
Persönliche Kosten: wie z. B Getränke, Fax, Telefon, Wäsche, Geschenke, Krankheitskosten oder andere persönliche Aktivitäten.
Einzelzimmerzuschlag: Personen, die ein Einzelzimmer haben möchten, müssen einen EZ-Zuschlag zahlen.
3. Leistungs- und Preisänderungen durch den Veranstalter
Die in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen, vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge von schwerwiegenden und nicht vorhersehbaren Gründen (höhere Gewalt) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir die Reiseroute ändern oder kündigen. Wenn wir die Buchung kündigen, hat der Kunde das Recht, bei noch nicht angetretener Reise die Reisekosten zurückerstattet zu bekommen oder ein Alternativprogram mit ähnlichen Leistungen von uns zu erhalten.
4.Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Bitte erklären Sie den Rücktritt schriftlich(Fax oder E-mail). Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch nach der nachstehender Regelung in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis verlangen:
Standard-Gebühren/pro Person:
A: Rücktritt bis 22 Tage(3 Wochen) vor Reisebeginn 10%
B: Rücktritt bis 15 Tage(2 Wochen) vor Reisebeginn 20%
C: Rücktritt bis 8 Tage(1 Woche) vor Reisebeginn 30%
D: ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 60% des Reisepreises.
Besonderheit für die Yangtze-Route: Die für die Yangtse Tour eingezahlten Gelder können nicht zurückgezahlt werden, wenn die Rücktrittserklärung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn bei uns eintrifft.
P.S. Zum Vergleich einer Standard-Regelung in Deutschland:
Standard-Regelung/pro Person:
Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%
Rücktritt bis 22 Tage vor Reisebeginn 20%
Rücktritt bis 15 Tage vor Reisebeginn 30%
Rücktritt bis 8 Tage vor Reisebeginn 50%
Rücktritt bis zu 1 Tag vor Reisebeginn 65%
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises.
5. Umbuchungen, d.h. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart sind bis 2 Wochen vor Reisebeginn immer möglich(in Deutschland sollte man Gebühr bezahlen).
6. Vertragsaufhebung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände / höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
7. Haftung des Reiseveranstalters, Beschränkung der Haftung
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen aller in unserer Webseite angegebenen Reiseleistungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften der VR China.
8. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bekannt geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist dieses nicht möglich, sollte der Reisende unter der in den Reiseunterlagen angegebenen Notfallnummer Kontakt mit unserem Büro aufnehmen. Unterläßt es der Reisende, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Preisminderung nicht ein.
9. Reisesicherheit:
Unsere Reiseteilnehmer/Innen sollten Respekt, Vorsicht und Disziplin walten lassen bei allen Aktivitäten wie z.B an Bord eines Schiffes gehen oder bei einer Bergbesteigung, beim Ein- und Aussteigen in eine Höhle oder in alte Gräber.
Unsere Reiseführer werden Sie auf die Risiken aufmerksam machen, nicht aber dafür haften.
Wenn die Reiseteilnehmer nicht die normalen Vorschriften beachten, nicht bei der Gruppe bleiben oder den Vorschlägen des Reiseführers nicht folgen, so sind der Reiseveranstalter und seine Angestellten nicht für die Folgen verantwortlich.
10. Gesundheitsvorschriften:
Alle Angaben zu den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen einer Reise die in unserem Katalog gemacht werden, können nur allgemeiner Natur sein. Hat der Kunde diese Hinweise bei der Buchung nicht berücksichtigt und ist aufgrund seiner körperlichen oder gesundheitlichen Verfassung den Anforderungen einer Reise oder Abschnitten einer Reise nicht gewachsen, so hat er das selbst zu verantworten. Ein Anspruch auf Rücksichtnahme auf einzelne Reisende besteht nicht, wenn dadurch der Reiseverlauf für Mitreisende beeinträchtigt wird.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.
Es wird hier verwiesen auf allgemeine Informationen, insbesondere bei Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Hier einige nützliche Internetadressen
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/gesundheitsdienst/index_html
Kunden, die nach Tibet reisen wollen, sollten wegen der Höhenlage ein ärztliches Attest haben, das ihren Blutdruck und die Herzfunktion als normal ausweist (dies ist nicht zwingend, aber bei eventuellen Problemen mit Versicherungen hilfreich).
Für enstehende Peronenschäden die durch Nichtbeachtung der körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen einer Reise entstehen oder für Mehrkosten bei notwendig werdender medizinischer Betreuung übernimmt der Reiseveranstalter keine Haftung.
11. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Datenschutzgesetz VR Chinas gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
12. Reklamation:
Hat der Kunden eine Reklamation, sollte er / sie sich sofort an den Reiseveranstalter oder an den Reiseleiter wenden. Glaubt der Kunde, daß die vom Reiseveranstalter verpflichteten Dienstleister die vereinbarten Leistungen schlecht erbringen, sollte er/sie den Dienstleister vor Ort informieren, dieser wird das Problemen am Orte und Stelle lösen und dem Reiseveranstalter informieren. Wenn der Dienstleister vor Ort das Problem nicht lösen kann oder der Kunde mit der Lösung nicht zufrieden ist, kann er/sie sich direkt mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen.
Ansprüche wegen Nichterbringung bzw. nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb von 15 Tagen nach Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter schriftlich geltend zu machen und die nötigen Beweise vorzulegen ( z.B. in Form von Fotos oder Zeugenaussagen).
Reklamation die später als 15 Tagen nach Beendigung der Reise angemeldet werden vom Reiseveranstalter nicht berücksichtigt.
13. Haftungsausschluß:
Unter folgenden Umständen sind wir nicht verpflichtet zu haften:
Alle Umstände verursacht durch den Zoll
Alle negative Auswirkungen und Verschiebungen durch den Flughafen und die Fluggesellschaft
Alle Verluste Schäden, oder Diebstahl von Wertsachen, die durch den Touristen selber verursacht wurden
Für Fehler oder Nachlässigkeiten, die nicht zu uns gehören, sind wir nicht verantwortlich.
Wir sind nicht verpflichtet, für Verluste, Person- oder Eigentumschäden, die durch den Unterkunfts- oder Verkehrs- oder andere Service entstanden sind zu haften, ebenso nicht bei höherer Gewalt und Katastrophen wie z.B. Hochwasser, Feuer oder Maschinenstörungen, Aktivitäten der Regierung, unvorraussehbare Unruhen, Epidemien.
Desgleichen übernehmen wir keine Haftung für Verluste, Person- oder Eigentumschäden die entstanden sind durch Nichtbeachtung medizinischer Vorschriften, Zollvorschriften oder Gültigkeitsfragen des Reisepasses, Visums und anderer Reisedokumente.